Herausgeber und Verantwortlicher für Inhalt und Bildrechte dieser Seite:
Geschäftsführer: Cathleen Schramm
Büro Heidenau I Güterbahnhofstr.30 I 01809 Heidenau
mail: info@redblack-messe-solar.de
Gestaltung und Design
butterfly creative gmbh
www.butterfly-creative.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen der red´black Deutschland GmbH
1. Inkrafttreten und Geltungsbereich
Mit Wirkung ab dem 01.01.2020 unterliegen alle unsere Leistungen sowie die Verträge zwischen der red´black Deutschland GmbH und den Auftraggebern und Partnern ausschliesslich diesen AGB, soweit diese nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert worden sind. Eigene Bestimmungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil und entfalten keine Wirkung. Soweit Angebote der red´black Deutschland GmbH von diesen AGB abweichen, haben erstere Vorrang.
2. Angebote und Verträge der redblack Partners AG
2.1.Die Angebote der red´black Deutschland GmbHsind grundsätzlich freibleibend und verstehen sich nicht als verbindliche Offerten.Die Gültigkeit der Angebote ist auf 14 Tage ab Angebotsdatum befristet. Darüber hinaus behält sich die redblack Deutschland GmbH das Recht vor, ein noch nicht angenommenes Angebot jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, sollte die redblack Deutschland GmbH der Ansicht sein, eine rechtzeitige Ausführung des Auftrages sei aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeit für die erforderliche Monteursplanung oder ähnliches nicht mehr möglich.
2.2.Die Angebote der red´black Deutschland GmbH gelten nur für den Adressaten.
2.3 Die Annahme des Angebots von der red´black Deutschland GmbH durch den Kunden sollte schriftlich kann aber auch in der Ausnahme formlos erfolgen, insbesondere auch mündlich. Mit der Angebotsannahme durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen der red´black Deutschland GmbH und dem Auftraggeber rechtsgültig zustande und der Auftraggeber anerkennt damit gleichzeitig auch diese AGB. Die red´black Deutschland GmbH bestätigt die Angebotsannahme mittels schriftlicher Auftragsbestätigung. Allfällige Unstimmigkeiten in der Auftragsbestätigung sind der red´black Deutschland GmbH umgehend mitzuteilen. Spätere Änderungen oder Annullierungen sind nicht mehr möglich bzw. zwingend mit Kostenfolgen verbunden
3. Preise, Preisangaben
3.1 Die von der red´black Deutschland GmbH genannten Preise sind, sofern nicht anders angegeben, in Euro sowie ohne Mehrwertsteuer.
3.2 Die Kosten für Steuern (inkl. MwSt.), Gebühren und Abgaben jeglicher Art gehen zu Lasten des Kunden.
4. Zahlungsbedingungen und -fristen, Haftung des Stellvertreters
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, wird 50% der Vertragssumme 3 Tage vor Montagebeginn und 50% nach erfolgter Montage (14Tage netto) nach Rechnungsstellung fällig.
4.2 Die red´black Deutschland GmbH kann zur Erbringung ihrer Leistungen nur dann verpflichtet werden, wenn die Anzahlung über 50% rechtzeitig erfolgt. Andernfalls ist die red´black Deutschland GmbH ausdrücklich berechtigt, über die auf das jeweilige Projekt geplanten Monteure frei zu verfügen (insbesondere sie Dritten zu überlassen), ohne entschädigungspflichtig zu werden. Sofern von der red´black Deutschland GmbH nicht anders mitgeteilt (insbesondere in der Auftragsbestätigung), ist die Voraus- oder Anzahlung mit der Angebotsannahme durch den Kunden 3 Taqe vor Montagebeginn fällig und zahlbar.
4.3 Vorbehaltlich obiger Regelung betreffend Voraus- und Anzahlung sind Rechnungen innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar.
4.4 Die red´black Deutschland GmbH stellt ihre Schlussrechnung in der Regel nach erfolgter Standübergabe oder Abnahme oder nach Erbringung ihrer sonstigen Leistungen, kann dies aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt vornehmen.
4.5 Zahlungen des Kunden haben per Banküberweisung zu erfolgen.
4.6 Die red´black Deutschland GmbH legt fest, welche Forderungen durch die Zahlung(en) des Kunden erfüllt sind.
4.7 Die red´black Deutschland GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Leistungsverzögerungen, die aus einer Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden entstehen.
4.8 Erteilt jemand einen Auftrag als Stellvertreter für einen Dritten, haftet er solidarisch nebst dem Dritten für sämtliche aus diesem Auftrag resultierenden Forderungen von der red´black Deutschland GmbH.
5. Verzug und Inkasso
5.1 Der Auftraggeber gerät mit Ablauf oben genannter Zahlungsfristen in Verzug. Ab dann sind 5 % Verzugszins geschuldet.
5.2 Überdies sind der red´black Deutschland GmbH die Kosten zu erstatten, die die red´black Deutschland GmbH für das Inkasso ausstehender Beträge aufwendet, inkl. Anwalts- und Gerichtskosten.
5.3 Der Verzug des Kunden berechtigt die red´black Deutschland GmbH ausserdem, alle weiteren Leistungen einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten, und allfällige verbundene Verträge ohne weitere Formalitäten sofort aufzuheben, sowie zu Schadenersatz. Allfällige vom Auftraggeber bereits geleistete Voraus-, An- oder Teilzahlungen, welche über den Schadenersatzanspruch von der red´black Deutschland GmbH hinaus gehen, verfallen als Konventionalstrafe.
6. Leistungsinhalt und -umfang, Fristen und Termine für die Leistungserbringung
6.1 Inhalt und Umfang der Leistungen von der red´black Deutschland GmbH ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Von der red´black Deutschland GmbH darüber hinaus gehende erbrachte Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt (mit der Schlussrechnung oder separat). Im Leistungsumfang ausdrücklich nicht inbegriffen sind Exponatemontage, Standreinigung und -bewachung, Deckenabhängungen, Stapler- und Leergutgebühren, Grafikarbeiten, Entsorgungskosten sowie Leistungen im Zusammenhang mit der technischen Installation durch die Messeleitung und deren Anmeldung. Bei mehrgeschossigen Bauten sind folgende Kosten ausgeschlossen: Installation von Brandmelde- und Sprinkleranlagen, Genehmigungsverfahren beim jeweiligen Bauaufsichtsamt, Prüfbericht zur statischen Berechnung durch ein unabhängiges Büro für Baustatik sowie Umbauten, wenn die örtlichen Gegebenheiten nicht den Planvorgaben entsprechen.
6.2 Fristen und Termine für die Erbringung der Leistungen, insbesondere für die Überlassung der Vertragsgegenstände, sind für die red´black Deutschland GmbH nur verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt werden. Die Einhaltung solcher Fristen und Termine setzt die rechtzeitige Erfüllung der für die Leistungserbringung erforderlichen Dispositionen des Auftraggebers oder dessen Kunden voraus. Insbesondere wenn der Auftraggeber oder dessen Kunde die von ihm benötigten behördlichen oder anderen Formalitäten nicht (rechtzeitig) eingeholt, fällige Voraus- oder Anzahlungen nicht (rechtzeitig) geleistet oder die von der redblack Deutschland GmbH benötigen technischen oder anderweitigen Angaben ihr nicht (rechtzeitig) mitgeteilt hat, kann kein Leistungsverzug der red´black Deutschland GmbH eintreten. Überdies verlängern sich in solchen Fällen vereinbarte Fristen und Termine für die Erbringung der Leistungen von der red´black Deutschland GmbH um eine angemessene Dauer.
7.Vollumfängliche Haftung des Kunden bei nachträglicher Stornierung
7.1 Bei Ereignissen höherer Gewalt (wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, Boykott) sowie bei rechtlicher Unmöglichkeit, verhandeln die Vertragsparteien über eine allfällige Anpassung oder Auflösung des Vertrages. Bei Auflösung des Vertrages haftet der Auftraggeber vollumfänglich für Leistungen und Aufwendungen, die bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrages erbracht worden sind.
7.2. Sollte ein Projekt bestätigt und später aus welchen Gründen auch immer abgesagt werden (ausser wie unter Punkt 7.1 aufgeführt)) kann die red´black Deutschland GmbHbei Stornierung bis 10 Tage vor Montagebeginn 20% des Auftragswertes sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden nicht stornierbaren Aufwendungen, bei Stornierung bis 3 Tage vor Montagebeginn 50% des Auftragswertes sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden nicht stornierbaren Aufwendungen und danach 100% des Auftragswertes sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden nicht stornierbaren Aufwendungen verbindlich in Rechnung zu stellen.
8. Montage
8.1. Alle Masze, Einmesspunkte, Grössen und Details sind bauseits in Plänen und
Zeichnungen auf die Baustelle zu liefern, und auf den Baustelllen/ Montageplätzen an den notwendigen Stellen gut und sichtbar anzubringen. Kostenfolgen, die durch ungenügende oder falsche
Masze oder Markierungen entstanden sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8.2. Der
Baustellenzustand muss einen ungehinderten Montageablauf garantieren. Ein Montageunterbruch bleibt vorbehalten und ist für den Auftraggeber mit Kosten verbunden.
8.3. Auf Messen beginnt die Leistungserbringung der red´black Deutschland GmbHan der Standkante, an sonstigen Montageorten max. 5m vom Montageort entfernt.
8.4. Elektrische Stromanschlüsse und ggfls. Wasseranschlüsse sowie Toiletten müssen bauseits in unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
9. Haftung und Versicherung
9.1. Während der Montage/ Demontage übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die
gelieferten Waren und Installationen bei Verlust oder Beschädigung durch Feuer, Wasser oder Einwirkungen Dritter. Die Haftung der red´black Deutschland GmbHwird auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen sowie Montagefehler beschränkt. Im Übrigen wird die Haftung
der red´black Deutschland GmbHim gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen. Soweit die Haftung von der red´black Deutschland
GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer leitenden Angestellten, Arbeitnehmer, Subunternehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungshilfen.
9.2 Der Auftraggeber hat die gelieferten Waren sowie das Werk (bereits getätigte Installationen etc.) durch eine Bauwesenversicherung auf seine Kosten zu versichern.
10. Datenschutz
Die Datenspeicherung und Nutzung personenbezogener Daten (Namen, Postadressen, Telefonnummern etc.) erfolgt nach den Grundsätzen der deutschen Gesetze. Ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und vertraglichen Regelungen finden die Bestimmungen des deutschen Obligationsrechts Anwendung.
11. Sicherheitsvorschriften
Bei Arbeiten für den Auftraggeber (in seinen eigenen Räumlichkeiten oder am vereinbarten Arbeitsort) gelten zusätzlich zu den AGB etwaige Vorschriften und Sicherheitsweisungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die red´black Deutschland GmbHüber bestehende
- verdeckte Leitungen (Wasser,Heizung,Strom)
- Asbesthaltige Materialien und
- andere umweltbelastende Stoffe
zu informieren. Kommt der Auftraggeber dieser Informationsplicht nicht nach, ist der Unternehmer von jeder Haftung für Schäden und Folgeschäden befreit.
11. Prüfung, Mitteilungen und Störung
11.1 Der Auftraggeber hat die ausgeführten Leistungen der red´black Deutschland GmbHsofort nach Fertigstellung mittels Abnahme (auf Messen Standübergabe) zu prüfen, und dabei festgestellte Mängel der red´black Deutschland GmbHumgehend schriftlich mitzuteilen. Später, jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel sind ebenfalls bei der red´black Deutschland GmbHumgehend schriftlich zu rügen. Der red´black Deutschland GmbHwird bei jedem Mangel die gesetzlich geregelte Zeit für dessen Behebung zugestanden! Sollte der Auftraggeber diese gesetzliche Fristen missachten und Dritte zur Mängelbehebung beauftragen geschieht dies auf Kosten des Auftraggebers.
11.2 Stellt sich heraus, dass die Mängel nicht durch die redblack Partners AG verursacht wurden oder zu vertreten sind, wird der Aufwand der red´black Deutschland GmbHfür die Beseitigung der Mängel vollumfänglich dem Auftraggeber verrechnet.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind implizit durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Das Rechtsverhältnis untersteht deutschem Recht. Gerichtsstand sämtlicher Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien, ihren Bevollmächtigten oder Rechtsnachfolgern ist der Sitz der red´black Deutschland GmbHin D- 01809 Heidenau.
13.2 Die red´black Deutschland GmbH kann den Auftraggeber auch an dessen Sitz, oder an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand belangen.